
Umtauschpflicht Führerschein
Um einen Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörde und lange Wartezeiten zu vermeiden, erfolgt der Umtausch zeitlich gestaffelt nach einem Stufenplan. Die Gültigkeit der Führerscheine wird dann auf 15 Jahre befristet.
Wer wann seinen Führerschein umgetauscht haben muss, ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich:
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Betreffend der Stadt Chemnitz, Information zur Terminvergabe:
Zur Verkürzung von Wartezeiten können Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger, die vom Pflichtumtausch des Führerscheins betroffen sind, vorab einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Chemnitz reservieren lassen.
Die Terminvergabe erfolgt über die Telefon-Nummer 0371 488-3366.
Vorerst ist die Terminreservierung nur für den Pflichtumtausch möglich.
Termine werden ausschließlich für die Fahrerlaubnisbehörde im Bürgerhaus am Wall, Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz vergeben.
Für folgende Zeiten kann ein Termin reserviert werden:
Montag: 8:30 Uhr – 11:30 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr – 11:30 Uhr
Mittwoch: keine Terminvergabe
Donnerstag: 8:30 Uhr – 11:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr – 11:30 Uhr
Samstag: keine Terminvergabe
Die vereinbarten Termine sollten eingehalten werden, da bei Verspätung der Termin hinfällig wird. Sollte ein vereinbarter Termin nicht mehr benötigt werden, wird um rechtzeitige Absage gebeten.
Bürger die nicht der Stadt Chemnitz angehören, wenden sich bitte an die entsprechenden Führerscheinstellen Ihres Ortes.
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